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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Kommission zwingt zur Nachbesserung der Düngeverordnung

Zusätzliche Vorgaben

Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, die Düngeverordnung erneut zu ändern. Entsprechende Vorschläge hat sie in der vergangenen Woche der EU-Kommission zukommen lassen. Diese sollen der Brüsseler Kritik an den geltenden Regelungen Rechnung tragen und ein zweites Vertragsverletzungsverfahren mit möglichweise daraus resultierenden gravierenden Strafzahlungen von bis zu 860.000 Euro pro Tag abwenden.

Veröffentlicht am
Vorgesehen ist zum einen, den bislang geforderten Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen, um so die Einhaltung des ermittelten Düngerbedarfs besser zu kontrollieren. Zum anderen soll es zusätzliche Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten geben. Dazu zählen ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen sowie ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps. Zudem sollen in den „roten Gebieten" die geltenden Sollwerte für die Düngebedarfsermittlung um 20 Prozent niedriger liegen als anderenorts. Schließlich soll die Einhaltung der Stickstoffobergrenze von 170 Kilo pro Hektar und Jahr für organische Düngemittel nicht mehr aufgrund von Durchschnittswerten,...
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