Wegen der unterlassenen Anpassung der Mehrwertsteuer-Pauschalierung hat die Europäische Kommission Deutschland noch nicht vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Stattdessen hat die EU-Behörde im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens bekanntgegeben, nach einer gesetzten Frist von zwei Monaten diesen Schritt in Erwägung zu ziehen, sollte Berlin nicht auf die Vorwürfe reagieren.