Auf Eckpunkte für die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts haben sich Bund und Länder verständigt. Das Papier sieht unter anderem vor, dass für die Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft ein Ertragswertverfahren gemäß dem Gesetzentwurf des Bundesrates aus 2016 eingeführt werden soll. Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden seien die Bodenrichtwerte, heißt es. Die Finanzverwaltung könne ergänzende Vorgaben zur Bestimmung der Bodenrichtwertzonen machen. Gutachterausschüsse sollen Bodenrichtwertzonen zu noch größeren Zonen zusammenfassen können.