Wegen der nicht erfolgten Anpassung der Mehrwertsteuerpauschalierung für Landwirte hat die Europäische Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verklagt. Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag vergangener Woche mitteilte, erfolgt damit der zweite Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, da die Bundesrepublik auf die erste Verwarnung im März vergangenen Jahres nicht entsprechend reagiert habe. Die Kommission kritisierte die Weigerung Deutschlands, „in einigen Fällen" die Mehrwertsteuer zu erstatten, ohne zusätzliche Angaben beim Erstattungsantragsteller einzuholen. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, eine pauschale Mehrwertsteuerregelung für landwirtschaftliche Betriebe...