Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass den Mitgliedsstaaten Niederlande, Italien und Spanien ein Memorandum zur Verbringung von unter 90 Tage alten Kälbern aus dem wegen des Blauzungen-Serotyps 8 eingerichteten Sperrgebiets in das jeweilige Mitgliedsland unterbreitet wurde und von diesen nun geprüft wird. Das BMEL wird informieren, sobald diesbezüglich ein neuer Verfahrensstand erreicht wird. Des Weiteren gilt nach Mitteilung des BMEL Folgendes: Für die Verbringung von BTV-empfänglichen Tieren aus der deutschen Sperrzone (BTV Serotyp 8) in die französische Sperrzone (BTV Serotypen 4 und 8) gelten dieselben Vorschriften wie für die Verbringung innerhalb der deutschen Sperrzone. Es ist die...