Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs zur Verbreitung rechtswidrig erstellter Fotos hat die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands den Tierhaltern empfohlen, an allen Zugangsmöglichkeiten zu ihren Stallanlagen gut sichtbar Schilder anzubringen, die eindeutig auf das Verbot von Foto- und Filmaufnahmen hinweisen. Damit hätte man im Ernstfall gegebenenfalls eine Möglichkeit zu einem rechtlichen Vorgehen gegen Tierrechtler.