Regelungen zur Blauzunge
Im Zuge des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Landkreis Rastatt hat das Ministerium für Ländlichen Raum kurz vor Weihnachten die aktuellen Regelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Betrieben in Baden-Württemberg veröffentlicht. Zeitgleich hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Tierhaltererklärungen für Schlachttiere und Kälber aktualisiert.
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