Winzer, die eine Neuanpflanzung von Weinreben beantragen, müssen künftig einen Nachweis darüber erbringen, dass die betreffende Fläche in einem Anbau- oder in einem Landweingebiet liegt. Entsprechende Anträge sind mit einer Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde zu versehen, die diese Angabe bestätigt, so der Beschluss des Bundesrats.