Auf 6,20 Cent/kWh hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 festgelegt. Es handelt sich dabei um die maximale Vergütung, die ein Anlagenbetreiber erzielen kann. „Der Wert ist so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote auch für weniger ertragreiche Standorte abgegeben werden können", erklärte der Präsident der Bonner Behörde, Jochen Homann. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Festlegung durch die Bundesnetzagentur vor, wenn die in den Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte von den voraussichtlichen Stromgestehungskosten stark abweichen. Die Erzeugungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden in Gutachten unter Berücksichtigung von...