Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass sowohl das Gesetz zum staatlichen Tierwohlkennzeichen als auch die dazugehörige Verordnung im Herbst 2019 in Kraft treten werden. Die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändebeteiligung sind erfolgt. Die Stellungnahmen werden derzeit geprüft. Anschließend muss noch die EU-Notifizierung erfolgen, die erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nimmt. Das staatliche Tierwohllabel wird dem Ministerium zufolge keine Haltungskennzeichnung sein. Die geplanten Anforderungen sollen stattdessen sowohl ressourcen-, als auch management- und insbesondere tierbezogene Kriterien umfassen. Die Einstiegsstufe soll dann über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.