Noch keine Entscheidung gibt es hinsichtlich möglicher staatlicher Vorgaben für die Gestaltung der Milchlieferbeziehungen zwischen Produzenten und Molkereien. Das verlautete aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Damit ist weiter offen, ob Deutschland von den neu geschaffenen EU-rechtlichen Möglichkeiten des geänderten Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation Gebrauch machen und die Lieferbeziehungen regulieren wird. Bekannt ist, dass die Fachebene, aber auch die politische Leitung des Ressorts Eingriffen in die genossenschaftliche Satzungsautonomie zurückhaltend gegenüberstehen und diese allenfalls als Ultima Ratio ansehen, sollte die Branche nicht von sich aus aktiv werden. Ob dies in hinreichendem Maße erfolgt ist, soll...