Die Bundesregierung steht der Einführung einer Tiergesundheitsdatenbank, wie sie die Bundestierärztekammer (BTK) vorschlägt, positiv gegenüber. Allerdings müsse vorher geklärt werden, welchem Ziel die Datenbank dienen solle und welche Daten eingespeist werden sollten. Zudem seien datenschutzrechtliche Fragen zu beachten, so die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zum Thema „Verbesserung der Tierschutzmaßnahmen und –kontrollen in der Nutztierhaltung". Sobald klar sei, welche Daten erhoben und erfasst werden sollten, könne der Bund eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen, erklärt die Regierung.