Die künftige Gestaltung des Beitragszuschusses in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) ist noch offen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüft, ob eine rechtssichere Umsetzung der Forderung des Haushaltsausschusses nach einer betrieblichen Deckelung des Zuschusses möglich ist. Für Betriebe, die mehr als 50.000 Euro pro Jahr zur Entlastung ihrer Berufsgenossenschaftsbeiträge erhalten würden, soll der Zuschuss ganz gestrichen werden.