Die durch das so genannte Rundholz-Kartellrechtsverfahren angestoßene Änderung der badenwürttembergischen Forstorganisation wurde jetzt in einem zur Anhörung freigegebenen Gesetzentwurf umgesetzt. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) hat dazu Stellung genommen und begrüßt, dass damit auch zukünftig eine flächendeckende Beförsterung, wenn auch ohne Holzverkauf, sichergestellt wird. Strikt abgelehnt vom LBV werden dagegen die ganz erheblichen ökologischen Verschärfungen der gesetzlichen Grundpflichten des Waldbewirtschafters, die nie Gegenstand der Beratungen mit den Bauernverbänden waren. So soll der Bewirtschafter verpflichtet werden, zum Beispiel Boden und die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern oder wieder herzustellen, einen...