Nach Plänen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze müssten Landwirte in Zukunft bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die „die Artenvielfalt nachweislich schädigen", eine sogenannte Biodiversitätsfläche vorhalten. Auf dieser soll nur noch eingeschränkt Ackerbau möglich sein. Höher gewertet würden Brachflächen und mehrjährige Blühstreifen. Der Umfang der geforderten Fläche soll sich nach einzelnen Maßnahmen richten, die unterschiedlich gewichtet würden. Insgesamt strebt Schulze dabei eine Größenordnung von etwa zehn Prozent der Gesamtackerbaufläche eines Betriebes an. Beginnen will die Ministerin mit der anstehenden Neuzulassung der glyphosathaltigen Produkte. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner steht den Plänen des...