Die baden-württembergische Verwaltungsvorschrift zur Dürrehilfe ist am 1. November 2018 in Kraft getreten. Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen laut dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ab diesem Termin online zur Verfügung ( www.bwagrar.de , Webcode 5945375). Anträge können ab sofort bis zum 30. November 2018 beim zuständigen Landwirtschaftsamt gestellt werden.