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Antragstellung auf Dürrehilfe läuft in Kürze an

Veröffentlicht am
Die Dürre 2018 wurde als Witterungsereignis von nationalem Ausmaß eingestuft. Dies machte den Weg frei für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder. Die Einzelheiten für die Gewährung von Dürrehilfen sind in einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung bundeseinheitlich geregelt. Baden-Württemberg beteiligt sich vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel an diesem Hilfsprogramm. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert über die Einzelheiten der Dürrehilfe, wie der Schadensausgleich abläuft und was bei der Antragstellung zu beachten ist. Folgende Kriterien müssen entsprechend der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung für die Inanspruchnahme einer Dürrehilfe...
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