Zusätzliche Futternutzung
Um die Futterversorgung infolge der diesjährigen Trockenheit zu verbessern, ermöglicht Baden-Württemberg für greeningpflichtige Betriebe die Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten und ÖVF-Untersaaten. Die entsprechende Ausnahmeregelung finden Sie hier. Sie gilt ab sofort.
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