Änderungsmeldung in FIONA
Bei der Antragstellung im Frühjahr wurden im Gemeinsamen Antrag Angaben zum geplanten Anbau von FAKT-Begrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten gemacht. Wie in den Vorjahren sind aufgetretene oder vorgesehene Änderungen im Flächenumfang oder die Aussaat auf anderen als den geplanten Flächen den Landwirtschaftsämtern zu melden.
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