70-Tage-Regelung entfristet
Die 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird unbefristet verlängert. Sie war mit dem Mindestlohngesetz im Jahr 2015 eingeführt, aber bis Ende 2018 befristet worden. Ab 2019 wäre ohne Neuanpassung wieder die 50-Tage-Regelung in Kraft getreten.
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