Beschluss zur Hofabgabeklausel überrascht
Eine Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse erhält ein Landwirt oder sein Ehegatte bisher nur, wenn er seinen landwirtschaftlichen Betrieb abgibt. In einem erst vergangene Woche veröffentlichten Beschluss vom 23. Mai 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass diese gesetzliche Verpflichtung zur Hofabgabe als Rentenvoraussetzung in der gegenwärtigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist.
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