Des Verfassungsgerichtshof in München hat das bayerische Volksbegehren gegen den Flächenverbrauch für nicht zulässig erklärt. Es fehlten die Vorgaben, nach denen die Landesregierung als Verordnungsgeber des Landesentwicklungsprogramms die Aufteilung des zulässigen Flächenverbrauchs auf die einzelnen Planungsträger vorzunehmen hätte. Der Bayerische Bauernverband (BBV) mahnte als Reaktion flächensparende Planungsvorgaben bei Bau- und Infrastrukturprojekten an. Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sollten bei allen Planungen weitestgehend geschont werden.