Die Bundestierärztekammer (BTK) beharrt weiter darauf, dass die „Anästhesie nicht in Laienhand gehört" und sprach sich erneut gegen den „Vierten Weg" aus. Laut BTK wird bei der Ferkelkastration mit dem verfügbaren Anästhetikum keine ausreichende Schmerzausschaltung erreicht. Damit erfülle dieses Verfahren eindeutig nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Ein Arzneimittel, das den Anforderungen einer lokalen Anästhesie genüge, existiere derzeit nicht.