Die Maut muss weg
Bisher waren land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge) von Landwirten, Lohnunternehmen und Maschinenringen von der Mautpflicht grundsätzlich ausgenommen. Das würde ab dem 1. Juli 2018 aber nur noch bedingt gelten, wenn neben den Bundesautobahnen alle Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mautpflichtig werden.
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