Agrarpolitische Debatte ist entfacht
Die Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie hat aller Voraussicht nach keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Die Entscheidung besage, dass Deutschland zum maßgeblichen Zeitpunkt des Verfahrens, nämlich Mitte September 2014, noch keine ausreichenden Maßnahmen getroffen habe, um die Gewässer vor Verunreinigung mit Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen.
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