Eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel einer weitergehenden Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) findet in den Ländern breite Unterstützung. Nahezu einstimmig (eine Enthaltung) hat sich der Agrarausschuss des Bundesrates für eine entsprechende Initiative ausgesprochen. Mit dem Antrag soll die bisherige Beschränkung der GAK-Förderung auf Maßnahmen mit agrarstrukturellem Bezug aufgehoben werden. Künftig soll auch die ländliche Entwicklung über die Gemeinschaftsaufgabe unterstützt werden können. Mit der Ergänzung von Artikel 91a des Grundgesetzes soll die ländliche Entwicklung als weiterer Förderbereich genannt werden. Umgesetzt werden soll die Empfehlung im Rahmen des laufenden...