Im Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt über die Rundholzvermarktung aus Privat- und Körperschaftswald hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Beschluss vom Dienstag dieser Woche die Entscheidungen des Kartellamts und des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben. Das wollte das Land mit seiner Beschwerde gegen die einseitig vom Kartellamt festgesetzten Vorgaben erreichen. Allerdings urteilten die Karlsruher Richter nach formalen und nicht nach inhaltlichen Gründen. Die wettbewerbsrechtlichen Fragen bleiben ungeklärt. Forstminister Hauk zeigte sich erfreut über das Urteil. → www.bwagrar.de , Webcode 5795603