Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Darauf hat die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, aufmerksam gemacht und sich dabei auf Ergebnisse des von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bezogen. Eine Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ist denkbar, wenn der Fokus nicht auf den handelnden Personen, sondern auf dem Betäubungs- und Tötungsvorgang liege. Mittag wies darauf hin, dass es in Großbritannien seit Mai eine verpflichtende Videoüberwachung gebe.