Gemeinsamer Antrag: Die Fristen einhalten
Gemeinsame Anträge (GA), die bis zum 15. Mai 2018 bei der unteren Landwirtschaftsbehörde eingereicht werden, gelten als rechtzeitig gestellt. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 11. Juni erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt.
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