Ungenehmigte Filmaufnahmen von Ställen verletzten weder das Persönlichkeitsrecht noch das Recht am Betrieb. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag dieser Woche veröffentlichten Urteil entschieden (VI ZR 396/16). Landwirte eines Bio-Erzeugerzusammenschlusses wollten die Weiterverbreitung von illegal erlangten Filmaufnahmen durch den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) untersagen. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwögen das Interesse des Erzeugerzusammenschlusses am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs sowie ihre unternehmensbezogenen Belange. Diese Einschätzung gilt laut BGH trotz des Umstandes, dass die...