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Bis Ende Juni haben Landwirte Zeit, ihren Nachbau vom Herbst 2017 beziehungsweise Frühjahr 2018 bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) zu melden. Die notwendigen Unterlagen sind laut STV bereits in der Post. Ab sofort könne die Nachbauerklärung zudem online eingereicht werden. Alternativ bestehe die Möglichkeit, die Gebühr eigenständig zu ermitteln und zu begleichen. Auch in diesem Fall gelte die Frist bis Ende Juni 2018. Sollte die Frist verpasst werden, so hat das der STV zufolge finanzielle und rechtliche Folgen für den Landwirt. Landwirte dürften im eigenen Betrieb erzeugtes Saatgut nur erneut verwenden, wenn sie die Nachbaugebühren rechtzeitig bezahlten und gegenüber der Treuhandverwaltung Auskunft erteilten.
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