Die Pläne des Bundesverkehrsministeriums, land- und forstwirtschaftliche (lof) Nutzfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h dauerhaft von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) auszunehmen, sind von den landwirtschaftlichen Verbänden positiv aufgenommen worden. Der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband der Lohnunternehmen und der Bundesverband der Maschinenringe begrüßten die angestrebten Lösungen für lof-Transporte. Sollten die Ausnahmen bei der Beförderung von Erzeugnissen oder Bedarfsgütern für alle Fahrzeuge des genannten Typs gelten, würde dies eine „enorme" Vereinfachung bedeuten. Die Verbände kündigten an, sich mit „praxisgerechten" Lösungen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen....