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Kein Video

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Eine rechtliche Verpflichtung zur Anfertigung von Videoaufzeichnungen an Schlachthöfen lehnt die Bundesregierung als erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten ab. Allein anhand von Videoaufnahmen dürfte es zudem häufig nicht möglich sein, Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zu belegen, weil zusätzlich veterinärmedizinische Vor-Ort-Befunde erforderlich wären. Das teilte Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth der SPD-Abgeordneten Susanne Mittag mit. Laut Flachsbarth liegen dem Bund von Seiten der Länder bisher keine Forderungen nach einer verpflichtenden Videoaufzeichnung vor.
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