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Verordnungen für die FFH-Gebiete

Am 9. April 2018 beginnt im Land das Beteiligungsverfahren zur rechtlichen Sicherung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) durch die Regierungspräsidien. Hierzu stellt sich die Frage, ob dies mit neuen Einschränkungen und Verpflichtungen verbunden ist.

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Viele der schutzwürdigen Lebensräume sind erst durch bestimmte Landnutzungsformen entstanden. Beispiele hierfür sind bunt blühende Mähwiesen (siehe Foto), Wacholderheiden oder orchideenreiche Kalk-Magerrasen. Um sie zu erhalten, ist auch weiterhin eine angepasste, naturverträgliche Bewirtschaftung nötig.
Viele der schutzwürdigen Lebensräume sind erst durch bestimmte Landnutzungsformen entstanden. Beispiele hierfür sind bunt blühende Mähwiesen (siehe Foto), Wacholderheiden oder orchideenreiche Kalk-Magerrasen. Um sie zu erhalten, ist auch weiterhin eine angepasste, naturverträgliche Bewirtschaftung nötig.Foto: Zelesny
Die FFH-Richtlinie und vor allem die Meldung von FFH-Gebieten in den Jahren 2001 und 2005 als Beitrag des Landes zum europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000" hat zu kontroversen Diskussionen und einigen Missverständnissen geführt hat. Im folgenden Beitrag beschreibt Dr. Helmuth Zelesny vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg (UM), warum diese rechtliche Sicherung erforderlich ist, wie sie umgesetzt wird und wie sich Bürger am Verfahren beteiligen können. Insbesondere aber soll aufgezeigt werden, dass sich durch die von der Europäischen Kommission verlangte rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete für die Bewirtschafter keine Einschränkungen bei der Bewirtschaftung oder der Entwicklung von Betrieben...
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