Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Prüfung der sogenannten „Negativliste" beim aktiven Betriebsinhaber im neuen Antragsjahr für die EU-Flächenförderung streichen. Über eine entsprechende Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) entscheidet der Bundesrat voraussichtlich am 23. März. Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Neuregelung. Erhebliche Probleme hat der Bauernverband allerdings mit der ebenfalls vorgesehenen „Pflugregelung" beim Dauergrünland. Danach soll künftig allein das Pflügen für die Unterbrechung der fünfjährigen Entstehungsphase des Dauergrünlandstatus maßgeblich sein. Dies bedeutet zugleich, dass auch auf Ackerfutterflächen...