Die Europäische Kommission hat das niederländische Handelssystem für Emissionsrechte genehmigt. Das System wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Dann werden den Milchviehbetrieben Phosphatrechte zugewiesen, wobei die jeweilige Zahl der am 2. Juli 2015 gehaltenen Kühe abzüglich eines Kürzungssatzes von 8,3 Prozent maßgeblich ist. Die Kürzung gilt nicht für Betriebe, die ihre gesamte Rindergülle unter Einhaltung der umweltrechtlichen Vorgaben auf eigenen Flächen ausbringen können. Bei jedem Handel mit Rechten werden 10 Prozent des jeweiligen Volumens in einer sogenannten Phosphatbank einbehalten. Diese Zertifikate sollen flächengebundenen Landwirtschaftsbetrieben zugewiesen werden, um diese Wirtschaftsweise und Junglandwirte zu fördern.