So sinken die Ammoniakemissionen
Das neue Düngerecht stellt Produktionsziele und Umweltziele gleich. Die neue Düngeverordnung soll dazu beitragen, dass Gewässer möglichst sauber und unbelastet sein sollen. Besonders hohe Anforderungen an die Landwirtschaft stellt die neue EU NEC-Richtlinie. Sie besagt, dass die Ammoniakemissionen gehörig gesenkt werden müssen. Da diese zu rund 90 Prozent aus der Landwirtschaft kommen, steht die Landwirtschaft hier vor besonderen Herausforderungen.
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Welche Maßnahmen die Ammoniakemissionen bei der Düngerausbringung nach Düngeverordnung (DüV) vermindern, lesen Sie im folgenden.
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So sinken die Ammoniak-Emissionen:
- Verpflichtung zur „unverzüglichen“ Einarbeitung (spätestens 4 Stunden nach Ausbringungsbeginn) von organischen sowie organisch-mineralischen Düngemitteln nach der Aufbringung auf unbestelltes Ackerland (gilt nicht für Festmist, Kompost, organische und organisch-mineralische Düngemittel mit TS-Geh. < 2 %).
- Ausbringung von Harnstoff ab dem 1. Februar 2020 nur noch (i) bei Zugabe eines Ureasehemmstoffs oder (ii) oder unverzüglicher Einarbeitung (spätestens nach 4 h).
- Verpflichtung zur streifenförmigen Aufbringung bzw. Einarbeitung von flüssigen organischen sowie organisch-mineralischen Düngern auf bestelltem Ackerland ab 1. Februar 2020 sowie auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau ab 1. Februar 2025. Ausnahmeregelungen der nach Landesrecht zuständigen Stelle möglich, unter anderem aufgrund naturräumlicher oder agrarstruktureller Besonderheiten.
- Erhöhte Anforderungen an die Gerätetechnik.



