Auf Lohnerhöhungen und Arbeitszeitflexibilisierung haben sich der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) verständigt. Nach der von beiden Seiten beschlossenen Bundesempfehlung werden die Löhne und Gehälter ab dem 1. Januar 2018 um 3,0 Prozent, ab dem 1. Januar 2019 um 2,5 Prozent und ab dem 1. Januar 2020 um weitere 1,5 Prozent angehoben. Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 30. Juni 2020. Der Lohn in der untersten Lohngruppe beträgt in Fortführung der Lohnhöhe aus dem Mindestentgelttarifvertrag Landwirtschaft und Gartenbau ab dem neuen Jahr 9,10 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2019 gilt der Betrag des gesetzlichen...