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Entscheidung

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Die Reduzierung der Wildschweinebestände durch Bejagung ist eine Präventionsmaßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Wie das Landwirtschaftsministerium (MLR) mitteilte, wird es zur Erleichterung von Drückjagden Ausnahmeregelungen beim geförderten Anbau von Zwischenfrüchten geben. Diese dürften vorzeitig geschnitten werden, sodass sich Schwarzwild bei Bewegungsjagden nicht in diese Flächen zurückziehen könne. Die Bestände sollten allerdings nur eingekürzt werden, wenn dies mit dem Jagdpächter abgesprochen wurde. Winterbegrünungen, die im Rahmen des Förderprogrammes für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl angebaut werden, dürfen bereits vor dem 15. Januar 2018 gemulcht oder der Aufwuchs mittels Schröpfschnitt gekürzt...
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