Baden-Württemberg will das naturschutzfachliche Vorkaufsrecht des Landes für land- und forstwirtschaftliche Flächen erweitern. Das sieht der Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz vor, das die Stuttgarter Landesregierung jetzt beschlossen hat. Ein Vorkaufsrecht für Grundstücke in Kernzonen von Biosphärengebieten soll demnach künftig nur noch dann ausgeschlossen werden, wenn der landwirtschaftliche Betrieb im Ganzen veräußert wird. Bisher kann ein Vorkaufsrecht auch dann ausgeschlossen sein, wenn die Einheit selbst nicht verkauft wird.