Die diesjährige Frist für die Abgabe des Agrardieselantrags endet am Samstag, 30. September (Ausschlussfrist!). Allerdings greifen hier die Regelungen der Abgabenordnung: Dadurch, dass der 30. September in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, endet die Abgabefrist am nachfolgenden Werktag, also am Montag, 2. Oktober 2017. Anträge, einschließlich aller notwendigen Antragsdaten, die nach dem 2. Oktober 2017 beim zuständigen Hauptzollamt eingehen, werden als verfristet abgelehnt. Weitere Informationen zum Thema Agrardiesel haben wir für Sie unter www.lbv-bw.de/agrardiesel zusammengestellt.