Jetzt den Antrag auf Frosthilfe stellen
Am 1. September 2017 ist die Verwaltungsvorschrift Frosthilfe 2017 in Kraft gesetzt worden. Ab 11. September können die finanziellen Hilfen für die von den Spätfrösten in den Nächten vom 19. bis 22. April betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe inklusive Wein- und Obstbau beantragt werden. Hier informiert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart (MLR) darüber, wie der Schadensausgleich abläuft und was bei der Antragstellung zu beachten ist.
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