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Steillagenförderung

Veröffentlicht am
„Die Zustimmung der EU-Kommission zur neuen Steillagenförderung ab 2018 liegt nun vor", bestätigt Stuttgarts Landwirtschaftsminister, Peter Hauk. Förderfähig seien nur sehr steile Weinberge innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg mit einer überwiegenden Hangneigung ab 45 Prozent und Terrassenweinberge, die von Hand bewirtschaftet werden müssten. Mit dem neuen Programm sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten. Deshalb sei beim neuen Programm der Mindestauszahlungsbetrag je Antrag auf 150 Euro geplant worden, was einer Mindestantragsfläche von fünf Ar entspreche. Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Landtag im Haushalt 2018/19 sei...
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