Die EU-Kommission wird eine Neuzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht vornehmen. Wie Gesundheitskommissar Andriukaitis beim Agrarrat vergangene Woche in Brüssel erklärte, soll mit dieser Vorgehensweise sichergestellt werden, dass die Verantwortung für eine Neuzulassung des Herbizidwirkstoffs gemeinsam getragen wird. Gleichzeitig betonte der Litauer, dass er Glyphosat nicht für krebserregend hält. Er verwies auf die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Zudem sei eine Reihe weiterer Behörden weltweit, unter anderem in Kanada, Australien, Neuseeland und Japan, ebenfalls zu diesem Urteil...