Anwendung ist verschoben
Die Tarifglättung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte (§ 32 c EStG) wird in der Anwendung verschoben. Grund ist die noch immer fehlende Genehmigung der Gesetzesregelung durch die EU-Kommission. Die jetzt beginnende Veranlagungskampagne für 2016 wird daher ohne Anwendung dieser Regelung erfolgen.
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