Europäisches Gericht definiert Grünland
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Oktober 2014 eine Auslegung der Dauergrünland-Definition vorgenommen. Danach entsteht auch dann Dauergrünland, wenn Grünfutter innerhalb von fünf Jahren umgepflügt und eine neue Grünfutter-Pflanzenart eingesät wird.
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