Der Landesbauernverband (LBV) sieht in dem Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz vor allem einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Jagdrechtsinhaber und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen und lehnt den Entwurf vollständig ab. Laut Entwurf sollen Landwirte zukünftig für Wildschäden im Mais nur noch mit 80 Prozent des Schadens entschädigt werden. Dagegen betont der Bauernverband, dass sich weder aus europarechtlichen noch aus nationalen Vorschriften ergibt, dass der landwirtschaftliche Anbau einer bestimmten Kulturpflanze nicht ordnungsgemäß sein könnte. Der LBV kritisiert, dass der Anbau von Mais mit einem Abzug beim Wildschadensersatz bestraft wird und sieht bei der vorgesehenen Regelung einen dirigistischen Eingriff...