Im Kartellverfahren gegen die in Baden-Württemberg praktizierte Rundholzvermarktung strebt das Land eine Klärung mit dem Bundeskartellamt in den nächsten Wochen an. Auf der Agrarministerkonferenz Anfang September in Potsdam forderten die Länder eine Änderung des Bundeswaldgesetzes, damit auch künftig eine gemeinschaftliche, gemeinwohlorientierte Waldbewirtschaftung möglich ist (siehe BWagrar 37, Seite 11). Dieser Beschluss hat aber keine aufschiebende Wirkung für das laufende Verfahren gegen das Land. Um einen möglichen Beschluss des Bundeskartellamtes zu verhindern, sei es notwendig, so das Ministerium, die laufenden Verhandlungen konstruktiv fortzusetzen. Aufgrund der noch offenen Rechtsfragen zur Abgrenzung hoheitlicher und...