Für die Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen zu Erwerbszwecken ist am 11. August eine neue Verordnung in Kraft getreten. Sie umfasst Vorgaben zu Mindestgröße, Bodengestaltung und Strukturierung des Stalles. Kaninchentypische Verhaltensweisen wie Hoppelsprünge, Aufrichten und ausgestrecktes Liegen müssen möglich sein.