Ein Sachkundenachweis ist für einfache Hilfstätigkeiten nicht erforderlich, wenn sie unter Verantwortung und Aufsicht einer sachkundigen Person ausgeübt werden. Das MLR hat eine Liste solcher Hilfstätigkeiten veröffentlicht, für die kein Sachkundenachweis notwendig ist und die im Land als Regelbeispiele gelten. Die Liste ist unter www.bwagrar.de , Webcode: 4421380 abrufbar.